Rund ums Bauen

Rund ums Bauen

Planen Sie ein Bauvorhaben?

Wir möchten Ihnen die Zusammenarbeit so angenehm wie möglich gestalten. Darum finden Sie hier das Wichtigste in Kürze und die entsprechenden Formulare.

Die beste Grundlage für erfolgreiches Bauen sind gute Informationen noch vor dem Baubeginn. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Unsere Verwalterin Annarös Mächler gibt Ihnen gerne Auskunft.

Wasseranschlussgesuch

Wer im Korporationsgebiet eine Parzelle neu mit Wasser erschliessen möchte, muss obligatorisch frühzeitig vor Baubeginn ein Anschlussgesuch einreichen. Ebenso, wenn ein bestehender Anschluss wesentlich verändert wird. Dieses Formular finden Sie hier oder im Onlineschalter.

Gerne erteilen wir Ihnen nach erfolgreicher Prüfung die Bewilligung.

Hauszuleitung

Die Hauszuleitung leitet das Wasser von der Hauptleitung zu Ihrer Liegenschaft ab. In unserem Reglement ist festgehalten, dass sich die Hauszuleitung inkl. dem Hausschieber im Eigentum des Hauseigentümers befindet. (siehe Art. 16ff des Wasserreglement, insbesondere Art. 20). Für allfällige Schäden haftet daher der Eigentümer. Überprüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Versicherung entsprechend angepasst haben.

Werden für Ihr Bauvorhaben Hauszuleitungen neu verlegt oder bestehende abgeändert, muss vorgängig bei der Wasserkorporation eine Anschlussbewilligung eingereicht werden. Die Wasserarte werden für Sie das Abschiebern vornehmen. Siehe dazu Anmeldung zum Trinkwasserbezug Neubau und Anmeldung zum Trinkwasserbezug bestehend.

Wichtig: Bevor der Graben wieder geschlossen wird, misst der Geometer die Leitungen ein. Das Benachrichtigen des Geometers obliegt in Ihrem Auftragsbereich. Siehe dazu das Merkblatt Anschlussbewilligung.

Hausinstallationen

Unser Tipp: Prüfen Sie hin und wieder mit einem Blick auf Ihre Wasseruhr, ob kein Defekt vorliegt. Immer dann, wenn kein Wasser bezogen wird und keine Haushaltsgeräte laufen, muss die Uhr stillstehen. Bewegt sich das Zählerrad trotzdem, befindet sich in Ihrer Installation ein Leck.

Die Hausinstallation ermöglicht Ihnen den Wasserbezug für Ihre Liegenschaft.

Wichtig ist für uns, dass unmittelbar nach dem Wasserzähler ein Rückschlagventil montiert ist. Das hat verschiedene Vorteile. Unter anderem wird bei einem Wasserzählerwechsel Ihr Hausleitungsnetz mit Wasser gefüllt bleiben. So entstehen keine Schäden an Ihrer persönlichen Hausinstallation.

Bei den Rückschlagventilen setzen wir auf qualitativ hochwertiges Material. Bei der Montage muss daher zwingend SVGW oder DVGW lizenziertes Material verwendet werden.

Infoblatt Hausinstallation

Private Schwimmbäder

Private Schwimmbäder fallen unter die Gefahrenstufe 1, was der höchsten Gefahrenstufe entspricht. Daher gilt es einige Vorschriften zu beachten:

Wird ein direktes Befüllen beabsichtigt, sind zwingend die Vorschriften gemäss Merkblatt W 10 009 des SVGW einzuhalten.

https://www.svgw.ch/shopregelwerk/produkte/w10009-d-merkblatt-rueckflussverhinderung-bei-schwimmbad-und-schwimmteichanlagen/

Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 6.2 des nachfolgenden Links:

https://www.nussbaum.ch/de/t/themenwelt/schutz-von-trinkwasser/spezielle-einsatzbereiche/145-28.html

Wir setzen einen entsprechenden Servicevertrag voraus.

Bei Fragen steht Ihnen das Personal der Wasserkorporation Schänis gerne zur Verfügung.

Bei Schwimmbädern, die mit einem Wasserschlauch befüllt werden, muss der Schlauch nach dem Füllen zwingend aus dem Wasser genommen werden. Bei einem allfälligen Wasserleck könnte sonst Schwimmbadwasser Mittels Sog ins Leitungsnetz gelangen.

Grundsätzlich werden private Schwimmbäder über private Wasserzähler befüllt.

Bezug ab Hydranten

Hydranten können lebensrettend sein. Sie dienen in erster Linie der Feuerwehr zum Löschen von Feuer. Es ist untersagt, unerlaubt Wasser ab einem Hydranten zu beziehen.

Doch keine Regel ohne Ausnahme. Für Ausnahmen kontaktieren Sie bitte unser Wasserwart-Team unter der Nummer 055 615 16 66. Dieses klärt den Bedarf ab und wird Sie mit dem notwendigen Material bedienen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ausnahmsweise bewilligte Wasserbezüge ab Hydranten kostenpflichtig sind.

Leitungsbau

Grundsätzlich gilt: An den Leitungen der Wasserkorporation Schänis dürfen nur Arbeiten vorgenommen werden, die von der Wasserkorporation Schänis beauftragt wurden.